Aktuell: Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für Unternehmen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 13 September 2019
Ein Energieaudit DIN EN 16247-1 ist seit 2015 für betroffene Unternehmen verpflichtend und muss alle vier Jahre wiederholt werden. Ohne Auditnachweis sind Bußgelder von jährlich bis zu 50.000EUR fällig. Bis Dezember haben Unternehmen noch Zeit für ihr Wiederholungsaudit.
Viele Unternehmen stellen sich folgende Fragen:
- Was ist ein Energieaudit?
- Muss mein Unternehmen ein Energieaudit durchführen?
- Wann muss mein Unternehmen ein Energieaudit durchführen?
- Wer ist vom Energieaudit freigestellt?
- Welche Schritte sind zu beachten?
- Welche Kosten fallen bei einem Energieaudit an?
- Welche neuen Bafa-Vorgaben gibt es?
- Wer unterstützt beim Energieaudit?
Der Reihe nach beantworten wir Ihre Fragen. Wollen Sie weitere Informationen haben, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und wir machen Ihnen ein Angebot.
