Nachnahme-Betrug: 5 Tipps, wie man sich schützt
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 20 March 2019
"Paket für Sie!" - diesen Satz hören wir nur zu gerne. Doch was war das nochmal für eine Bestellung? Genau diese Situation nutzen Betrüger und versenden Pakete an diverse Postadressen. Der nichtsahnende Empfänger nimmt die Pakete unbedarft an und bezahlt den offenen Betrag in dem Vertrauen, dass der Ehepartner bestellt und alles seine Richtigkeit hat. Damit ist es dann auch schon zu spät, denn die Logistikdienstleister stehen nicht in der Haftungspflicht, sondern der Absender. Und dieser ist im Betrugsfall häufig nicht mehr nachvollziehbar. 5 Tipps, wie man sich schützen kann.
Annahme verweigern
Wer nichts bestellt hat oder eine Lieferung nicht zu 100 Prozent einer konkreten Bestellung zuordnen kann, sollte das Paket gar nicht erst annehmen. Denn: Ist das Paket erst bezahlt, haben Verbraucher den Schaden. Im Betrugsfall muss der Logistikdienstleister das Geld nicht zurückerstatten. Hier steht der Absender in der Pflicht. Dieser wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erreichbar bzw. unbekannt sein. Das Geld ist deshalb mit hoher Sicherheit verloren.