BFH bringt kommunales Steuersparmodell ins Wanken
Verfasser: pr-gateway on Friday, 8 November 2019BFH bringt kommunales Steuersparmodell ins Wanken
Lassen sich Verluste und Gewinne von kommunalen Eigenbetrieben steuerlich verrechnen oder stecken dahinter verdeckte Gewinnausschüttungen? Der Bundesfinanzhof hat nun den EuGH eingeschaltet.
Viele Städte und Gemeinden lagern einen Teil ihrer Aufgaben an kommunale Eigenbetriebe aus. Die kümmern sich dann beispielsweise um Schwimmbäder, Bibliotheken, Nahverkehr oder die Energieversorgung. Während ein Teil dieser Tätigkeiten regelmäßig rote Zahlen schreibt, wie z.B. die meisten Bäderbetriebe, werfen andere Bereiche wie die Energieversorgung regelmäßig Gewinne ab. Viele Kommunen nutzen den steuerlichen Querverbund und verrechnen die Verluste steuerlich mit den Gewinnen. Die Eigenbetriebe senken dadurch ihre Steuerlast bei der Körperschaftsteuer, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.
