Änderungsklauseln beim gemeinschaftlichen Testament
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 28 August 2019Änderungsklauseln beim gemeinschaftlichen Testament
Ehepartner entscheiden sich gerne für ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Dabei sollten sie aber auch die hohe Bindungswirkung beachten.
Das gemeinschaftliche Testament ist bei Ehepartnern in Deutschland sehr beliebt. Das Paar setzt sich dabei in der Regel gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmt nach dem Tod des Letztversterbenden einen Schlusserben. Dabei sollte aber die hohe Bindungswirkung der gemeinschaftlichen Verfügungen beachtet werden. Diese lassen sich einseitig nicht mehr ändern, wenn im Testament nicht vorausschauend auch Änderungsklauseln aufgenommen werden, erklärt die Kanzlei MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com.