FG Münster: Bewertungsspielraum bei erweiterter gewerbesteuerlicher Kürzung
Verfasser: pr-gateway on Friday, 22 March 2019FG Münster: Bewertungsspielraum bei erweiterter gewerbesteuerlicher Kürzung
Grundstücksunternehmen können ihren Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Reine Grundstücksunternehmen können eine Reduzierung ihrer Gewerbesteuer erreichen. Grundlage dafür bietet § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Nach dieser Regelung kann der Gewerbeertrag bei reinen Grundstücksunternehmen um den Teil gekürzt werden, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Hier wird von der sog. erweiterten Kürzung gesprochen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.