Beim Einstand und Ausstand zahlt das Finanzamt mit
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 15 May 2019
Die Hälfte aller Angestellten ist mit ihrem aktuellen Job unzufrieden und möchte gerne den Arbeitgeber wechseln, wie eine Studie der ManpowerGroup aus dem Jahr 2018 besagt. Zu kündigen fällt dennoch vielen schwer, denn die Deutschen lieben das Gefühl von Sicherheit und das Bekannte. So nimmt nur ein kleiner Prozentsatz der Wechselwilligen tatsächlich einen neuen Job an. Dies ist häufig mit einem Ausstand in der alten Firma und einem Einstand beim neuen Arbeitgeber verbunden. Die Kosten dafür sind nicht alleine zu tragen, denn das Finanzamt kann beteiligt werden.
Von den alten Kollegen möchte man sich ordentlich verabschieden und gut in Erinnerung bleiben. Bei den neuen Kollegen möchte man von Beginn an einen guten Eindruck hinterlassen und deshalb einen standesgemäßen Einstand organisieren. Häufig läuft es auf einen Umtrunk mit kleinen Häppchen hinaus. Damit die getätigten Aufwendungen als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können, sind die Rechnungen auf jeden Fall für das Finanzamt aufzuheben.