BFH: Keine Steuerpflicht bei Enteignung eines Grundstücks
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 25 September 2019BFH: Keine Steuerpflicht bei Enteignung eines Grundstücks
Wird ein Grundstück enteignet, liegt in dem Verlust des Eigentums kein privates Veräußerungsgeschäft vor. Die Entschädigung unterliege nicht der Einkommensteuer, so der BFH.
Beträgt der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung eines Grundstücks nicht mehr als zehn Jahre liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Der Gewinn ist dann entsprechend zu versteuern, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.
Anders verhält es sich jedoch, wenn das Grundstück gegen Zahlung einer Entschädigung enteignet wurde. Dann liege kein privates Veräußerungsgeschäft vor, weil der Entzug des Eigentums ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen stattfinde, entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 23. Juli 2019 (Az.: IX R 28/18). Die Enteignung sei keine Veräußerung im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Der durch die Entschädigung erzielte Gewinn müsse daher nicht versteuert werden, entschied der BFH.