Besonders belastende Vorwürfe: Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
Verfasser: pr-gateway on Friday, 30 August 2019
Der Vorwurf eines Sexualdelikts belastet den Beschuldigten besonders schwer, weil schon die reine Anschuldigung den Betroffenen gesellschaftlich ächtet, unabhängig davon, ob sich der (schnell) erhobene Vorwurf im Laufe der Ermittlungen als falsch herausstellt oder es schließlich zur Anklage oder sogar zu einer Verurteilung kommt.
Besonders sensibel sind solche Fälle, in denen eine Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) oder ein sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) oder sogar ein besonders schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB) Gegenstand der Anschuldigung ist.
Anschuldigung häufig überraschend
Die Betroffenen sind von einer Vorladung zur Polizei oder sogar der Vollstreckung eines Haftbefehls zur Untersuchungshaft regelmäßig vollkommen überrascht. In den Papieren zur Vorladung oder im Haftbefehl sind nicht selten Tatzeiten genannt die bereits viele Monate oder sogar viele Jahre zurückliegen. Umso schwerer fällt es dem Beschuldigten in diesen Fällen, sich an die vermeintliche Tatzeit zu erinnern und nachvollziehen und darlegen zu können, wo er zu diesem Zeitpunkt (tatsächlich) war.



