Gericht ergreift keine Kinderschutzmaßnahmen - Vater hat kein Beschwerderecht
Verfasser: pr-gateway on Friday, 20 September 2024(DAV). Die Mutter boykottierte das Umgangsrecht des Vaters. Dieser regte daraufhin ein Verfahren an, in dem das Gericht die Gefährdung des Kindeswohls überprüfen sollte. Die Richter sahen von Kinderschutzmaßnahmen ab. Der Vater war nicht berechtigt,
Seit der Trennung der Eltern lebt die gemeinsame Tochter bei der Mutter. Die Eltern führten nach der Trennung zahlreiche gerichtliche Verfahren über das Sorge- und Umgangsrecht. Seit November 2019 ließ die Mutter keine Umgangskontakte mehr zu.
In dem vom Vater angeregten und von Amts wegen eingeleiteten Verfahren sollte eine Gefährdung des Kindeswohls überprüft werden. Das Amtsgericht sah nach Durchführung umfangreicher Ermittlungen von kinderschutzrechtlichen Maßnahmen ab. In der Tat sei durch die "fatale Elternsituation" und durch die enge Schulbegleitung der Mutter das geistige und seelische Wohl des Mädchens gefährdet. Die Richter sahen jedoch keine familiengerichtlichen Maßnahmen, die dieser Gefährdung entgegenwirken könnten.