Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Teil II
Verfasser: pr-gateway on Friday, 26 July 2024
Essen - Haushaltnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden, wie zum Beispiel Putzen, Gartenarbeit, Schornsteinfeger, Hausmeister oder Winterdienst. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführer der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass für Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung von 20 Prozent aller Kosten gewährt wird, maximal sind 4.000 Euro abziehbar.
Handwerkerleistungen
"Handwerkerleistungen sind Dienstleistungen zur Erhaltung, Reparatur, Renovierung oder Modernisierung des selbstgenutzten Wohnraums, sowie Überprüfung technischer Anlagen durch Fachpersonal", erklärt Steuerberater Roland Franz.
Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob man den Wohnraum mieten oder ihn besitzt. Zu den Leistungen gehören sämtliche Handwerksarbeiten, wie Maler-, Sanitär- oder Schreinerarbeiten und darüber hinaus der jährliche Besuch des Schornsteinfegers.