Unternehmen müssen Datenschutz bei Nutzung der Cloud berücksichtigen
Verfasser: mein-datenschut... on Friday, 10 November 2017(Stockelsdorf, 09.11.2017) So praktisch moderne Cloud-Dienste auch sein mögen, die Nutzung bestimmter Services verstößt gegen geltende Datenschutzbestimmungen. Unternehmen müssen erst prüfen, welche Anbieter geeignet sind, um bei ihnen personenbezogene Daten zu speichern oder anderweitig zu verarbeiten.
Bei den IT-Systemen von Unternehmen ist ein Wandel festzustellen. Zunehmend mehr Unternehmen sehen vom Unterhalt einer umfassenden IT-Infrastruktur ab. Anstatt Daten lokal zu speichern, verfrachten sie diese lieber in die Cloud. Denn Cloud-Computing punktet bei den Kosten. Zugleich stehen ergänzende Services bereit, um beispielsweise Daten auf verschiedenen Endgeräten, wie Laptop, Smartphone und Tablet, abrufen und bearbeiten zu können.
Der Trend zur Nutzung von Cloud-Services ist nicht mehr aufzuhalten. Es findet eine enorme Verlagerung der Daten in das Internet statt. Doch oftmals bleibt der Datenschutz unberücksichtigt. In vielen Unternehmen wir die Cloud nur aus technischer Perspektive betrachtet, nämlich im Hinblick auf Kosten und Nutzen. Dabei macht bereits das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) strenge Vorschriften, was Erfassung und Speicherung von Daten mit Personenbezug anbelangt. Die im nächsten Jahr kommende EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) wird den Datenschutz sogar noch verschärfen.