Steuereinsparung dank Restnutzungsdauer Gutachten
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 7 July 2026
Wer mit Miet- oder Gewerbeimmobilien Einkünfte erzielt, darf Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes während der kompletten Nutzungsdauer steuerlich absetzen. Was vielen Betroffenen nicht bekannt ist: Die vom Finanzamt vorgegebene lineare Abschreibung von 2 bzw. 2,5 Prozent jährlich gilt nur als Pauschale. Gemäß § 7 Einkommenssteuergesetz lässt sich dieser Satz durch den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer völlig legal deutlich erhöhen. Die Abschreibung für Abnutzung, kurz AfA, ist eine fiktive Ausgabe, die das zu versteuernde Einkommen senkt, während zugleich die Liquidität steigt. Voraussetzung allerdings bilden rechtskonforme und inhaltlich unanfechtbare Gutachten – so, wie sie die Experten von gutachter-restnutzungsdauer.de (https://gutachter-restnutzungsdauer.de/) ihren Kunden garantieren.