Erwachsene mit angeborenen Stoffwechselstörungen bleiben weiterhin ohne Rechtsanspruch auf spezialfachärztliche Versorgung
Verfasser: pr-gateway on Friday, 15 March 2019Bundestag verabschiedet Terminservice- und Versorgungsgesetz
Am 14. März 2019 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll der Zugang der Versicherten zur ambulanten ärztlichen Versorgung angemessen und flächendeckend sichergestellt werden. Der Deutsche Bundestag hat jedoch versäumt, dabei die Bedürfnisse erwachsener Patienten mit angeborenen Stoffwechselstörungen wie z.B. Phenylketonurie (PKU) zu berücksichtigen. Der § 116 b, Absatz 2 des SGB V, der die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nur für betroffene Kinder vorsieht, bleibt weiterhin unverändert. Der entstehende Versorgungsnotstand gefährdet die Gesundheit erwachsener Betroffener.