Auf dem Holzweg - wenn Wegeunfälle nicht versichert sind
Verfasser: pr-gateway on Friday, 15 February 2019ARAG Experten erklären, wann die gesetzliche Unfallversicherung zahlt
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nicht nur für Unfälle ein, die während der Arbeit oder in der Schule geschehen, sondern auch, wenn sich der Unfall auf dem Weg dorthin ereignet. Diese so genannten Wegeunfälle sind laut Sozialgesetzbuch (SGB, § 8 Absatz 2) ebenfalls abgesichert. Dennoch gibt es viele Fälle, in denen die Unfallversicherung nicht einstehen muss. Die ARAG Experten erklären die kleinen feinen Unterschiede.
Direkter Weg
Wegeunfälle sind laut Gesetz grundsätzlich nur versichert, wenn der Versicherte den unmittelbaren Weg von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte zurücklegt. Dabei hat er die Wahl, ob er die von der Entfernung her kürzeste Strecke nimmt oder sich für den weiteren, aber zeitlich günstigeren Weg entscheidet. Außerdem spielt es für den Versicherungsschutz keine Rolle, wie der Versicherte den Weg zurücklegt, also ob er Auto, Fahrrad, Bus oder Bahn wählt oder lieber zu Fuß geht.