Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen - Achtung bei Nachbelehrungen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 21 March 2017Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen - Achtung bei Nachbelehrungen
Der Widerspruch einer Lebensversicherung kann sich für den Verbraucher lohnen. Um den Widerspruch zu vermeiden, sind einige Versicherer dazu übergegangen, Nachbelehrungen zu verschicken.
GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Grundsätzlich kann einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung auch Jahre nach Vertragsabschluss noch widersprochen werden, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde oder nicht alle nötigen Informationen erhalten hat. Der Widerspruch ist für den Versicherungsnehmer in der Regel deutlich lukrativer als die vorzeitige Kündigung der Police. Verbraucher, die sich von ihrer Lebens- oder Rentenversicherung trennen möchten, können in vielen Fällen den Widerrufsjoker ziehen.