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Krankschreibung: Was darf man, wenn man krank ist?

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 Was darf man, wenn man krank ist?
Arbeitsrecht

Krankschreibung bei Arbeitsunfähigkeit

Ist der Arbeitnehmer durch eine Erkrankung objektiv daran gehindert, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben bzw. würde die Ausübung seiner Tätigkeit dem Heilungsprozess zuwiderlaufen, ist er als arbeitsunfähig anzusehen. Eine entsprechende Bescheinigung muss man sich spätestens am vierten Tag der Krankheit vom Arzt holen und dem Arbeitgeber zukommen lassen. Wie hat man sich dann in der Folge zu verhalten? Muss man strikt zu Hause bleiben oder darf man trotzdem auch Freizeitvergnügungen nachgehen?

Grundsätzliche Regel

Design Your Life

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Design Your Life
Als Coach und Mentorin zeigt Anja Mumm ihren Kunden den Weg zur eigenen Gestaltungsmacht

Oft haben wir Menschen das Gefühl, dass wir dem Schicksal schutzlos ausgeliefert sind. Eine, die weiß, dass das ein Irrtum ist, ist Anja Mumm. Als Coach und Mentorin arbeitet sie jeden Tag mit Menschen zusammen daran, dass sie ihre Gestaltungsmacht entdecken und einsetzen. "Auch wenn wir nicht immer Einfluss darauf haben, was uns im Leben passiert, bestimmen wir selbst die Art und Weise, wie wir damit umgehen."

Während ihres Berufslebens entdeckte Mumm schon früh, dass es sie erfüllt, andere zu befähigen, ihre täglichen To-dos besser, effizienter und schneller erledigt zu bekommen. "Als Prozessverantwortliche trage ich Sorge dafür, dass meine Klienten sich ihr Leben in einer Art und Weise designen, sodass es für sie persönlich schöner, netter, einfacher und wertschätzender wird".

Scheinselbstständigkeit: tatsächliche Durchführung und nicht Vertragsbezeichnung entscheidend

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 tatsächliche Durchführung und nicht Vertragsbezeichnung entscheidend
Arbeitsrecht

Vertragsfreiheit: Ausgangsbasis der rechtlichen Betrachtung im Zusammenhang mit der Einordnung eines Vertragsverhältnisses ist regelmäßig die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit. Diese darf aber nicht missverstanden werden. Sie bezieht sich zunächst einmal auf die Freiheit der Vertragsparteien, beliebige wechselseitige Rechte und Pflichten begründen zu können. Sie können den tatsächlichen Inhalt ihres Vertragsverhältnisses bestimmen. Anders sieht es allerdings mit der Frage der rechtlichen Einordnung aus.

Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerbegriff: wann ist ein Mitarbeiter Arbeitnehmer?

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 wann ist ein Mitarbeiter Arbeitnehmer?
Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Arbeit im Dienste eines anderen verpflichtet ist (BAG 15.3.1978). Diese Definition ist ebenso kurz wie unzureichend. Das Bundesarbeitsgericht geht von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus, obwohl dieser Begriff nicht exakt definiert werden kann.

Vertrag als Ausgangspunkt: Für die arbeitsrechtliche Betrachtung ist zunächst der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag entscheidend. Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag vereinbart, ist von einem Arbeitsverhältnis auszugehen. In diesem Fall erfolgt keine korrigierende Überprüfung, ob das Vertragsverhältnis nicht eigentlich als freier Dienstvertrag hätte ausgestaltet werden sollen (BAG, Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 125/04 -, juris).

Bilder vom Meer frischen die Wohnatmosphäre auf

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Bilder vom Meer frischen die Wohnatmosphäre auf
Bilder vom Meer für eine persönlichere Wohnatmosphäre

Wohnzimmer-Bilder vom Meer mit psychotherapeutischer Wirkung.
Die Bilder vom Meer des Schweizer Fotografen Peter Meierhofer entfalten eine psychotherapeutische und inspirierende Kraft. Sie vermitteln das Gefühl von unendlicher Weite und ermöglichen eine intensive Sinneserfahrung (Wind, Sonne, Wolken, Gischt, Sand, Flamingos, Delfine, Pinguine). Das Blau des Meeres wirkt entspannend, lädt zum Durchatmen ein und vermittelt ein Gefühl von Lebendigkeit.

Sonnenuntergang Bilder: magische Momente im Wohnzimmer erleben.
Sonnenuntergang Bilder im Wohnzimmer zeigen jeden Abend, wie die Sonne über dem Meer versinkt und der Tag sich seinem Ende zuneigt. Das frischt schöne Erinnerungen auf und verleiht neue Kraft auch an nebligen Tagen oder bei Regen. Hier finden Sie die Bilder Sonnenuntergang (http://www.bildervommeer.com/3427551/bilder-sonnenuntergang?l=de).

Arbeitszeugnis - worauf sollten Arbeitnehmer achten?

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Arbeitszeugnis - worauf sollten Arbeitnehmer achten?
Arbeitsrecht

Arbeitszeugnis für spätere Bewerbungen wichtig: Die Bedeutung des Arbeitszeugnisses eines früheren Arbeitgebers für die Erfolgsaussichten späterer Bewerbung sollte nicht unterschätzt werden. Ein vorteilhaftes Arbeitszeugnis ist oftmals maßgebliche Voraussetzung dafür, dass man zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird. Grund genug also, genau darauf zu achten, dass man auch ein Zeugnis erhält, dass einmal später wirklich weiterhilft.

Können Geflüchtete den Pflegenotstand beenden?

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Können Geflüchtete den Pflegenotstand beenden?

Mit der alternden Gesellschaft in Deutschland steigt der Bedarf an Pflegefachkräften beständig. Gleichzeitig haben seit dem Jahr 2015 tausende teils hochqualifizierte Geflüchtete hierzulande Zuflucht gesucht. Der im GRIN Verlag erschienene Titel "Flüchtlinge in der Pflege: Problem oder Chance?" (http://www.grin.com/de/e-book/339540/) schlägt die Brücke zwischen den beiden großen Themen und betrachtet die Integration syrischer Flüchtlinge als mögliche Lösung für den Fachkräftemangel.

Aerodynamischer Türdrücker mit Iconic Award prämiert

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Aerodynamischer Türdrücker mit Iconic Award prämiert
Der Türdrücker Wing der dänischen Beschlagmarke Randi wurde mit dem Iconic Award 2016 ausgezeichnet.

Türdrücker Wing von Randi mit Iconic Award 2016 in der Kategorie Products/Facades ausgezeichnet / aerodynamische Formgebung mit Tragflächenprofil (Design: AART designers, Dänemark) überzeugt Fachjury / der dänische Beschlagspezialist Randi ist die Design-Marke der ECO Schulte Gruppe

Das Besondere an Wing ist seine handschmeichelnde, aerodynamische Form, die an das Profil von Flugzeugtragflächen erinnert. In Metall gegossen wird die Formensprache der Klinke daher von geometrischen Linien und schwingenförmigen Rundungen geprägt - an die sich die greifende Hand anschmiegt wie die Luftströmung an eine Tragfläche. Zentrale Idee war es außerdem, ein benutzerfreundliches, robustes und zeitloses Produkt mit hoher Lebensdauer zu gestalten, dessen schlanke, optimierte Form den sparsamen Einsatz wiederverwertbarer Materialien erlaubt.

AGRAVIS und Genossenschaften gründen gemeinsame Produktionsgesellschaft

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AGRAVIS und Genossenschaften gründen gemeinsame Produktionsgesellschaft

Die AGRAVIS Raiffeisen AG (http://www.agravis.de)intensiviert nun auch im Emsland die Zusammenarbeit in der Futtermittelproduktion (https://www.agravis.de/de/tiere/futtermittel/index.html) mit Primärgenossenschaften aus der Region. Neun Raiffeisen-Genossenschaften beteiligen sich mit Wirkung vom 1. Januar 2017 am Futtermittelwerk der AGRAVIS in Lingen. Gemeinsam gründen die Partner die AGRAVIS Futtermittelwerke Emsland GmbH.

Bisher war das Agrarhandels- und Dienstleistungsunternehmen alleiniger Eigentümer der Produktionsstätte, in der pro Jahr rund 180.000 Tonnen Mischfutter hergestellt werden. Die Genossenschaften, die bislang Abnehmer des in Lingen produzierten Futters waren, werden nun zu Teilhabern und können insgesamt 50 Prozent der Anteile übernehmen. Aus Kunden werden Mit-Gesellschafter.

Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerbegriff: Bundesarbeitsgericht zur persönlichen Abhängigkeit

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 Bundesarbeitsgericht zur persönlichen Abhängigkeit
Arbeitsrecht

Persönliche Abhängigkeit maßgeblich: Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung unterscheidet den freien Dienstvertrag vom Arbeitsvertrag maßgeblich danach, ob derjenige, der die Dienste erbringt, von dem Empfänger der Dienste persönlich abhängig ist. Das soll sich aus dem Umkehrschluss von § 84 HGB ergeben.

Unselbstständig und deshalb persönlich abhängig ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Die persönliche Abhängigkeit ist anzunehmen, wenn eine Einbindung in eine fremde Arbeitsorganisation vorliegt. Diese kennzeichnend sei ein Weisungsrecht des Arbeitgebers bezüglich

Inhalt (was ist zu tun),
Durchführung (wie ist es zu tun),
Zeit (wann es ist zu tun),
Dauer (bis wann ist es zu tun) und
Ortes der Tätigkeit (wo es ist zu tun).

Quelle: BAG, Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, juris.

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