Was darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer tun, ohne die Kündigung zu riskieren?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 3 March 2017Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Wer krankgeschrieben ist und feiert oder nebenher arbeitet, riskiert die Kündigung. Doch wie ist das bei einem Studium? Darf man als krankgeschriebener Arbeitnehmer eine Vorlesung einer Abend-Uni besuchen, ohne dafür gekündigt zu werden? Diese Frage beschäftigte kürzlich das Arbeitsgericht Berlin (t-online.de, 27.02.2017).
Der Fall ist schnell erzählt: Eine Arbeitnehmerin absolvierte mit Billigung ihres Arbeitgebers ein BWL-Fernstudium, mehrmals in der Woche besuchte sie abends Vorlesungen. Während einer etwa sechswöchigen Krankheitsphase ging sie trotzdem weiter zu den Vorlesungen, wofür sie der Arbeitgeber kündigte. Die Frau gewann den Kündigungsschutz-Prozess, das Arbeitsgericht erklärte ihre Kündigung für unwirksam, die Arbeitnehmerin durfte die Vorlesungen besuchen, obwohl sie krankgeschrieben war.