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Solarworld AG: Wichtiges Urteil in den USA wird erwartet

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 Wichtiges Urteil in den USA wird erwartet

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/aktienrecht.html
Die Hauptversammlung der Solarworld AG findet am 7. Juni statt. Zwei Tage später wird in den USA das wichtige Urteil im Streit mit einem Siliziumhersteller erwartet. Von dem Urteil hängt viel ab.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Rechtsstreit zwischen der Solarworld AG und dem US-amerikanischen Siliziumhersteller geht am 9. Juni möglicherweise in die entscheidende Runde. Dann wird das Urteil in den USA erwartet, berichtet das Handelsblatt. Der Siliziumhersteller verlangt von dem deutschen Unternehmen rund 770 Millionen US-Dollar wegen angeblich nicht eingehaltener Lieferverträge. Gibt das Gericht der Klage statt, könnte die Solarworld AG in ihrer Existenz bedroht sein. Denn Rücklagen für diese Schadensersatzforderung wurden offenbar nicht gebildet.

Deutsches Kinderhilfswerk zum Weltspieltag 2016

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Deutsches Kinderhilfswerk zum Weltspieltag 2016
Logo Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des morgigen Weltspieltages an, die Möglichkeiten des Spiels bei der Integration von Flüchtlingskindern mehr als bisher zu nutzen. Dazu sollten insbesondere Kommunen mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, mit Wohnungsbaugesellschaften oder ehrenamtlichen Bürgerinitiativen vor Ort verstärkt entsprechende gemeinsame Angebote und Maßnahmen entwickeln. Daneben fordert das Deutsche Kinderhilfswerk zum Weltspieltag mehr Akzeptanz und bessere Rahmenbedingungen für spielende Kinder im Wohnumfeld. Hier wünschen sich Kinder laut einer Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem sicherere Wege durch ihr Wohngebiet, eine Reduzierung der Gefahren durch den Autoverkehr und mehr Einfluss auf die Gestaltung der Spielflächen.

Brocade baut Führungsposition im Bereich Automatisierung mit neuer Open-Network-Automation-Plattform aus

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Brocade baut Führungsposition im Bereich Automatisierung mit neuer Open-Network-Automation-Plattform aus

München, 27. Mai 2016 - Brocade (NASDAQ: BRCD) gibt heute die Veröffentlichung des Brocade Workflow Composer bekannt, einer neuen serverbasierten Plattform zur Netzwerkautomatisierung, die es Unternehmen und Cloud-Service-Providern ermöglicht, ihren IT-Betrieb zu verbessern und eine höhere Agilität für Geschäftsprozesse zu erzielen. Der Brocade Workflow Composer (http://www.brocade.com/de/products-services/network-automation/workflow-...) (BWC) bietet DevOps-ähnliche Netzwerkautomatisierung zur Bereitstellung, Validierung, Fehlersuche und -behebung in Multivendor-Netzwerken. Zugleich ermöglicht der BWC die abteilungsübergreifende Integration von IT-Prozessen für eine nahtlose End-to-End-Automatisierung.

Sicherheitslücke: Nur vier Prozent der Deutschen nutzen eine Alarmanlage

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 Nur vier Prozent der Deutschen nutzen eine Alarmanlage
Nur vier Prozent der Deutschen besitzen eine Alarmanlage.

Sande, 27. 5. 2016. Im vergangenen Jahr schlugen Einbrecher 167.136 Mal zu - eine Steigerung um fast zehn Prozent zu 2014. Und in dem Jahr hatte die Polizei bereits die meisten Einbrüche seit 15 Jahren verzeichnet. Da erstaunt es, wie wenig Deutsche auf den Schutz durch eine Alarmanlage setzen: Nur vier Prozent haben Wohnung oder Haus so gesichert. Das zeigt eine repräsentative Umfrage, die TNS Emnid im Auftrag von reichelt elektronik ( http://www.reichelt.de/ ) durchgeführt hat.

Interesse an Alarmanlagen groß

Blaumond: Dresdner Personalagentur wächst und startet mit neuem Büro

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 Dresdner Personalagentur wächst und startet mit neuem Büro

Blaumond, die Dresdner Agentur für ausgesuchtes Event-, Messe- und Promotionpersonal, eröffnete am 1. Mai 2016 ihr neues Büro am Dresdner Messegelände. Pünktlich zum 15-jährigen Firmenjubiläum erfreuen sich die 20 festen Mitarbeiter an den großzügigen 300 Quadratmetern Freiraum und können Kundenprojekte noch kreativer in Szene setzen.

"Seit Gründung unserer Agentur legen wir großen Wert auf eine sorgfältige Auswahl unseres Personals - viele Unternehmen buchen unseren Service genau deshalb seit Jahren", sagt Peggy Hering, Geschäftsführerin der Blaumond GmbH. "2016 sind wir verstärkt auf Wachstumskurs und werden unser Service-Portfolio konsequent ausbauen. Ab sofort können wir beispielsweise über eine Smartphone-App Echtzeitfeedback von Besuchern sammeln und Kunden so die Analyse ihrer Messestände und Veranstaltungen erheblich erleichtern."

Seit 15 Jahren garantiert qualifiziertes Personal

Grob GmbH Antriebstechnik: Gut gerüstet für die nächsten 70 Jahre

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 Gut gerüstet für die nächsten 70 Jahre
Grob GmbH Antriebstechnik

Meilensteine sind besondere Momente im Leben eines Unternehmens. Den wichtigsten Meilenstein im Unternehmen Grob GmbH Antriebstechnik setzte Wilhelm Grob 1945, als er außergewöhnlichen Mut besaß. Deutschland lag noch in Schutt und Asche, als er einen großen Traum hatte: Ein Unternehmen zu gründen - er gründete eine Eisendreherei.

Vom damaligen Handwerksbetrieb ist heute nicht mehr viel zu sehen. Stattdessen produziert die Grob GmbH Antriebstechnik heute auf rund 5.000 Quadratmetern und zählt mittlerweile zu den drei führenden europäischen Herstellern von linearen Antriebstechnik.

Darlehenswiderruf: OLG Frankfurt erneut auf Seite der Verbraucher

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 OLG Frankfurt erneut auf Seite der Verbraucher

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html
Ein Urteil des OLG Frankfurt kann dem Widerrufsjoker kurz vor Ablauf des "ewigen Widerrufsrechts" noch einmal Rückenwind verleihen. Das OLG stellte sich erneut auf die Seite der Verbraucher.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nicht zum ersten Mal stellte sich das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. beim Rechtsstreit über einen Darlehenswiderruf auf Seiten der Verbraucher. Mit Urteil vom 25. April 2016 entschied der 23. Zivilsenat des OLG, dass die Kläger einen Darlehensvertrag wirksam widerrufen habe und kippte damit ein Urteil des Landgerichts Hanau.

Bezirksamt Pankow will nur noch "Bonsai" und droht Gastronomen

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Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Pankow von Berlin beschränkt die Höhe von Pflanzen einschließlich Kübel auf 1 m. Alle Pflanzen die höher sind und deren Kübel Maße von 50 x 50 cm bzw. 60 cm Durchmesser überschreiten sollen abgeschafft werden. Dies setzt der Bezirk mit hohen Bußgeldern durch.

Viele Gastronomen sind in ihrer Existenz bedroht. Die Begrünung der Außenbereiche sowie die Größe von Tischen und Stühlen werden stark reglementiert.

Die Gastronomen investieren viel Geld in die Verschönerung, die Pflege und den Erhalt der Außenbereiche und zahlen für die Nutzung des Straßenlandes nicht gerade geringe Gebühren. Damit tragen sie nicht nur zur Verschönerung des Bezirks bei sondern tun etwas für die Umwelt - eine grüne Stadt. Eine Wohlfühlatmosphäre wird nicht gewünscht.

Der Bezirk macht es den Gastronomen immer schwerer. Erst werden die Straßen so umgestaltet, dass Touristenbusse nicht in die Kieze fahren können, Parkuhren mit enorm hohen Gebühren schrecken einen großen Teil der Besucher und Gäste ab, Heizstrahler wurden verboten und abgeschafft. Jetzt soll die Kiezbegrünung verschwinden?! Als nächstes kommen die Tische und Stühle? Begründen tut dies der Bezirk Pankow u. a. damit, dass die Gastronomen mit den Innenplätzen auskommen müssen.

Eingliederungszuschüsse für Zeitarbeit neu geregelt

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Schon seit einiger Zeit war in der Presse von der Rüge des Bundesrechnungshofes zu hören, in der die Zahlung von Eingliederungszuschüssen an Unternehmen der Zeitarbeit kritisiert wurde.
Mit Wirkung vom 20.05.2016 hat nun die Bundesagentur für Arbeit reagiert und die Bedingungen für den Eingliederungszuschuss verändert. Klar deutlich wird hierbei die Intention, Personaldienstleister von der Förderung mittels EGZ auszuschließen.

Verständlicherweise sorgt dies nicht zu Unrecht für Aufregung in der Zeitarbeitsbranche. Aber wie genau ist dieser Vorgang zu bewerten, welche Konsequenzen hat es im Alltag?

Zunächst bleibt festzustellen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegenüber der Süddeutschen Zeitung geäußert hat, es handele sich um einen Bericht, der weder normativen, noch legislativen Charakter besitzt . Selbstverständlich handelt es sich um einen Anhalt, um erkannte Fehlentwicklungen bei der Verwendung von Steuermitteln aufzuzeigen und dazu aufzufordern, Lösungen zu finden. Eine abschließende Regelung im Sinne einer Änderung der §§ 88-92 Sozialgesetzbuch III bleibt aber dem Gesetzgeber vorbehalten. Aus unserer Sicht ist mit einer solchen Änderung zumindest in dieser Legislaturperiode nicht zu rechnen.

Zertifizierte Kompetenz: NETFOX AG baut Brücken für KMU und Öffentlichen Dienst bei der Digitalisierung

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 NETFOX AG baut Brücken für KMU und Öffentlichen Dienst bei der Digitalisierung
Das IT-Systemhaus NETFOX AG aus Kleinmachnow ist Cisco® Gold Partner

Kleinmachnow, Mai 2016 - Das IT-Systemhaus NETFOX AG ist seit Ende April 2016 Cisco® Gold Partne (https://tools.cisco.com/WWChannels/LOCATR/performBasicSearch.do)r und damit vom führenden Netzwerkausrüster mit dessen wertvollstem Zertifikat ausgezeichnet. Nur 25 Unternehmen in Deutschland sind Gold-zertifizierte Partner, nur drei davon in Berlin und in den neuen Bundesländern. Für Kunden der auf kleinere und mittelgroße Unternehmen spezialisierten NETFOX AG bedeutet die Auszeichnung im Rahmen des Cisco Partner Channel Programms: Sie haben mit der NETFOX AG einen Partner an ihrer Seite, der sowohl ihre Sprache spricht, als auch die des weltweit führenden Anbieters von Networking-Lösungen.

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