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Lombardium Hamburg: Anlegern der Lombard-Fonds drohen hohe Verluste

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 Anlegern der Lombard-Fonds drohen hohe Verluste

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
Ernüchterung für die Anleger der Lombard-Fonds: Die Pfandgüter sind offenbar weitaus weniger wert als angenommen. Den Anlegern drohen jetzt hohe finanzielle Verluste.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Anleger konnten sich an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. LombardClassic 3 GmbH & Co. KG beteiligen. Diese stellten der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG die Anlegergelder als Darlehen zur Verfügung. Diese wurden dann überwiegend in Pfandgüter investiert. Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Wert der Pfandgüter nun überprüft und ist zu einem besonders für die Anleger erschreckendem Ergebnis gekommen. Der Wert der Pfandgüter entspricht nur einem Bruchteil der angenommenen Anlegergelder. Für die Anleger bahnt sich ein finanzielles Desaster an.

Metabo: Minimale Baugröße, maximale Kraft - neue Akku-Bohrschrauber von Metabo

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Duff Johnson erhält AIIM Standards Award

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Berlin / New Orleans. Die Association for Information and Image Management (AIIM) hat Duff Johnson, Executive Director der PDF Association, mit dem Thomas Bagg Standards Award ausgezeichnet. Johnson erhielt den Preis für seine seit mehr als zwölf Jahre andauernden Verdienste bei der Entwicklung von Standards kürzlich auf der Jahreskonferenz der AIIM in New Orleans.

"Ich fühle mich zutiefst geehrt, den Thomas Bagg Standards Award zu erhalten", sagt Duff Johnson und ergänzt: "Die AIIM hat eine lange Tradition im Entwickeln von Standards im Bereich Enterprise Content Management. Ich bin stolz darauf, zur langen Reihe der Menschen zu gehören, die sich dabei hervorgetan haben."

Duff Johnson führt seit 2005 das US-Komitee für den ISO-Standard PDF/UA und arbeitet seit 2011 als Projektleiter des internationalen Komitees, das die ISO-32000-Norm, die Spezifikation für PDF, verwaltet. Außerdem wirkt er regelmäßig in den ISO-Komitees für die PDF/A- und PDF/E-Spezifikationen mit.

Der Award wird zur Erinnerung an Thomas C. Bagg, Jr. vergeben, der als ein führender Experte in der internationalen Normierungsgemeinschaft international anerkannt war. Die AIIM würdig damit jedes Jahr eine engagierte Persönlichkeit der Standards-Community.

Über die PDF Association

Across Systems und CAPITA gemeinsam auf der LocWorld in Dublin

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Karlsbad, 14. Mai 2016: Die Across Systems GmbH ist vom 08. bis 10. Juni 2016 auf der LocWorld in Dublin vertreten. Auf der führenden Konferenz rund um die internationale Produkt- und Unternehmenskommunikation stellt der Hersteller des Across Language Server mit seinem Technologiepartner CAPITA die gemeinsame Schnittstelle zur Einbindung maschineller Übersetzung in das Translation-Management-System vor.

BARC-Institut vergibt erneut Bestnoten an ECM-System windream

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Bochum, 13. Mai 2016. Das unabhängige Würzburger Business Application Research Center (BARC) hat für das ECM-System windream des Bochumer Software-Herstellers windream GmbH zum vierten Mal in Folge Bestnoten in der BARC-ECM-Studie vergeben. Die IT-Experten des BARC-Instituts, die die herstellerunabhängige Studie in regelmäßigen Abständen herausgeben, kommen zu dem Ergebnis, dass windream nun in insgesamt neun von elf Kategorien ein maximales Ergebnis von einhundert Prozent erzielt.

Dies bedeutet eine erneute Steigerung in zwei weiteren Testkategorien, denn bereits in den früheren BARC-Studien erzielte windream das Maximalergebnis in sieben von elf Kategorien. Das Ergebnis zeigt, dass der Bochumer ECM-Hersteller - insbesondere im Vergleich mit den anderen Testteilnehmern - mit seinen ECM-Produkten hervorragend im Markt positioniert ist und genau diejenigen Lösungen anbietet, die Anwender von leistungsfähigen und zukunftsorientierten ECM-Produkten erwarten.

Tests auf Basis der brandneuen windream-Version 6.5

NGS GmbH Immobilienmakler - Immobilie, Haus, Wohnung, Grundstück kaufen und verkaufen in Berlin und Brandenburg

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NGS GmbH Immobilienmakler - Immobilie, Haus, Wohnung, Grundstück kaufen und verkaufen in Berlin und Brandenburg
Logo NGS GmbH Immobilienmakler - Immobilie, Haus, Wohnung, Grundstück kaufen und verkaufen in Berlin

Berlin, im Frühjahr 2016

Warum NGS Immobilien am tatkräftigsten verkaufen kann?

Können freie Mitarbeiter Kündigungsschutz genießen?

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Ein Grund für die Beschäftigung freier Mitarbeiter ist für Auftraggeber oftmals, dass dann kein Kündigungsschutz greift. Das geht solange gut, wie es sich auch tatsächlich um freie Mitarbeiter handelt. Handelt es sich aber tatsächlich um Scheinselbstständige, kann das für Auftraggeber sehr unangenehme Folgen haben.

Vertrag enthält Kündigungsfristen

Die Verträge mit den freien Mitarbeitern enthalten in der Regel Kündigungsfristen. Wann genau er nun gehen muss, ist aber einem freien Mitarbeiter in der Regel egal. Deshalb kümmert ihn die Kündigungsfrist wenig.

Als Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Wäre der freie Mitarbeiter aber tatsächlich Arbeitnehmer, würde er Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen. Das dagegen wäre sehr interessant, weil dann die Möglichkeit bestünde, bei einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Somit ließe sich entweder eine Abfindung erzielen oder sich in ein Beschäftigungsverhältnis klagen. Ein solcher Fall legt dann vor, wenn der freie Mitarbeiter tatsächlich scheinselbstständig und somit Arbeitnehmer ist.

Konsequenzen für den Auftraggeber sind verheerend

Ausschluss der Scheinselbstständigkeit bei ordnungsgemäßem Vertrag?

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In einem Vertrag mit einem freien Mitarbeiter sollten keine Elemente eines Arbeitsvertrags auftauchen. Zahlreiche Auftraggeber unterliegen aber dem Irrtum, dass durch perfekt aufgesetzte Verträge das Risiko der Scheinselbstständigkeit komplett ausgeschlossen werden kann. Sie investieren dann dabei eine Menge Zeit und Geld, einen rechtssicheren Ausschluss der Scheinselbstständigkeit erreichen sie damit aber nicht. Richtig ist, dass der Ausgangspunkt einer jeden Prüfung der entsprechende Vertrag ist, in dem deshalb keine arbeitsvertraglichen Elemente (Urlaub, Pausen, Krankmeldung etc.) enthalten sein sollten. Wenn Auftraggeber hier nachlässig sind, fällt der Vertrag natürlich direkt negativ auf - was dazu führen kann, dass im Ergebnis Scheinselbstständigkeit festgestellt wird.

Ordnungsgemäßer Vertrag allein nützt nichts

Ausschluss der Scheinselbstständigkeit bei Tätigkeit für mehrere Auftraggeber?

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Ausgangsfrage Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit?

Zahlreiche Auftraggeber fürchten eine Prüfung durch die Rentenversicherung oder aber Statusfeststellungsklagen bzw. Kündigungsschutzklagen von vermeintlich selbstständigen Mitarbeitern. Die Abgrenzung zwischen tatsächlich selbstständigen Mitarbeitern und scheinselbstständigen Mitarbeitern, die eigentlich Arbeitnehmer sind, stellt sich in der Praxis oftmals ungemein schwierig dar und ist mitunter sogar unmöglich. Problematisch für Auftraggeber: prüft die Rentenversicherung, wird sie fast immer zur Annahme von Scheinselbstständigkeit kommen.

Rentenversicherung wird in zweifelhaften Fällen meistens Scheinselbstständigkeit feststellen

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