Damit die EM nicht zum Kündigungsgrund wird
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 15 June 2016Was das Mietrecht zu EM-Deko, Grillen & Co. sagt
Berlin, 15.06.2016 - Der Anpfiff zur EM ist erfolgt und jeder Fan möchte seinen Beitrag dazu leisten, die eigene Nation zu unterstützen. Von Trikots über Fahnen bis hin zu Girlanden in den Nationalfarben - der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt. Allerdings setzt das Mietrecht der Dekofreude Grenzen. Worauf Mieter bei ihrer Fanausrüstung wie auch beim Fußballschauen achten müssen, wissen die Experten der plusForta GmbH ( kautionsfrei.de (https://kautionsfrei.de/)).
Der Fan bestimmt die Deko in der Wohnung.
Wohnt man allein, hat man freies Spiel und kann die gesamte Wohnung in Nationalfarben tauchen. Die freie Gestaltung der eigenen vier Wände fällt unter das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit (APR, Art. 2 Abs. 1 GG). Einzig der Beziehungspartner oder der Mitbewohner könnte hier ein Veto einlegen; der Vermieter hat kein Mitspracherecht. Das schließt auch die Innenseite des Fensters ein. Voraussetzung dafür ist, dass man andere Menschen mit den aufgehängten Konterfeis nicht beleidigt.