Schildmaterial von PrintoLUX® erfüllt Sicherheitsstandards
Verfasser: pr-gateway on Friday, 20 November 2015Auch in explosionsgefährdeten Bereichen einsetzbar
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist die maßgebliche Institution für eine umfassende Realisierung der Betriebssicherheit und der Vermeidung gesundheitlicher Risiken bei Arbeitsprozessen in Unternehmen. Dafür erlässt die Bundesanstalt "Technische Regeln für Betriebssicherheit". Unter dem Kürzel "TRBS" werden sie im "Gemeinsamen Ministerialblatt" (GMBI), dem amtlichen Organ der deutschen Bundesregierung und der Bundesministerien, veröffentlicht.
TRBS 2153 -
eine umfangreiche Regelung zur Vermeidung von Explosionen
So wurde am 9. April 2009 (GMBI Nr. 15/16) die TRBS 2153 bekannt gemacht. Diese Regel dient der Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen in explosionsgefährdeten Bereichen. In umfangreicher Detaillierung werden dabei Ursachen für Zündgefahren markiert und beurteilt. Außerdem liefert die Regel eine Auswahl an Schutzmaßnahmen sowie entsprechende Durchführungsbestimmungen zum Vermeiden dieser Gefahren, die vor allem in der chemischen Industrie und im Bergbau zur Arbeitssituation gehören.