Keine Verpflichtung zur elektronischen Kasse ab 01.01.2017
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 18 November 2015Auch nach dem 31.12.2016 ist der Einsatz einer offenen Ladenkasse möglich
Essen, 18. November 2015******Das Thema Kassenführung sowie die Einführung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Kassensysteme zum 01.01.2017 sorgen derzeit für sehr viel Unruhe bei den Unternehmen, insbesondere bei kleineren Unternehmen wie z. B. Lotto-Toto-Annahmestellen, Kleingastronomen, Imbissbetrieben, Einzelhandelsgeschäften und Boutiquen. Verunsicherung herrscht hier vor allem hinsichtlich der Frage, ob der Gesetzgeber alle Einzelhändler verpflichtet, ab dem 01.01.2017 elektronische Kassen zum Einsatz zu bringen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, beantwortet die Frage mit einem ganz deutlichen Nein.