Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende steigt erheblich
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 4 November 2015ARAG Experten zum Antrag auf Entlastung beim Finanzamt
Jede fünfte Familie in Deutschland besteht aus nur einem Elternteil mit Kindern - Tendenz steigend. Ihre finanzielle Lage ist oft schlecht. Wer sein Kind allein großzieht, wird daher steuerlich entlastet. Der hier vorgesehene Betrag wurde dieses Jahr erhöht. Wollen alleinerziehende Steuerzahler mit mehreren Kindern den vollen Entlastungsbetrag ausschöpfen, müssen sie laut ARAG Experten einen Antrag stellen.
Ab wann gilt die Erhöhung des Entlastungsbetrages?
Für Alleinerziehende gilt seit diesem Jahr ein höherer steuerlicher Entlastungsbetrag. Für das erste Kind gibt es jetzt eine steuerliche Entlastung von 1.908 Euro (bislang: 1.308 Euro) pro Jahr. Dieser Betrag erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro. Lagen die Voraussetzungen nicht im ganzen Jahr vor, ermäßigt sich der Betrag um die entsprechenden Monate. Der Gesetzgeber hat dies Mitte des Jahres rückwirkend zum Januar 2015 beschlossen. Der höhere Entlastungsbetrag für das erste Kind wird bei Alleinerziehenden mit der Steuerklasse II bei der Lohnabrechnung für Dezember 2015 berücksichtigt. Bei ihnen wird dann schon im laufenden Kalenderjahr weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn abgezogen.