BGH führt verbraucherfreundliche Rechtsprechung bezüglich des Widerrufs von Immobiliardarlehensverträgen fort - Gesetzgeber will Banken schützen
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 22 October 2015Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich aktuell in einer Entscheidung mit den Folgen des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung einer Immobilie geäußert.
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich aktuell in einer Entscheidung mit den Folgen des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung einer Immobilie geäußert. In dem Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15 führt der Bundesgerichtshof aus, dass die Bank dem Darlehensnehmer die Herausgabe bereits erbrachter Zins-und Tilgungsleistungen sowie die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der vermuteten Nutzung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen schuldet.
Der Darlehensnehmer schuldet dem Darlehensgeber dagegen lediglich die Herausgabe der Darlehensvaluta und die Herausgabe von Wertersatz für Gebrauchsvorteile am jeweils tatsächlich überlassenen Teil der Darlehensvaluta.
Bundesgerichtshof stärkt Ansprüche von Verbrauchern