OLG Frankfurt: Bank muss sich nicht als "Schmuddelkind" der Branche bezeichnen lassen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 11 September 2015OLG Frankfurt: Bank muss sich nicht als "Schmuddelkind" der Branche bezeichnen lassen
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma... Eine Bank muss sich nicht als "Schmuddelkind" der Bankenbranche bezeichnen lassen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 18. Juni 2015 entschieden (Az.: 6 U 46/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Presseorgan, das sich selbst als "publizistisches Sprachrohr" einer bestimmten Bankengruppe bezeichnet, darf eine andere Bank nicht als "Schmuddelkind" der Branche bezeichnen und Werbepartnern raten, die Zusammenarbeit mit dieser Bank zu beenden. Dies sei ein Verstoß gegen das im Wettbewerbsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma...) verankerten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), urteilte das OLG Frankfurt.