Internationales Erbrecht: Aufenthaltsort und nicht Staatsangehörigkeit des Erblassers entscheidet
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 27 August 2015Internationales Erbrecht: Aufenthaltsort und nicht Staatsangehörigkeit des Erblassers entscheidet
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/internationales-erbrech... Bei Erbfällen mit Auslandsbezug entscheidet der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers welches nationale Erbrecht anzuwenden ist. Geregelt wird dies durch die neue EU-Erbrechtsverordnung.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Viele Deutsche haben im Alter ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt. Die Finca auf Mallorca oder das Häuschen in der Toskana wurden zu ihrem Zuhause. Der gewöhnliche Aufenthaltsort befand sich in Spanien oder Italien. Im Erbfall konnte das aber zu Streitigkeiten führen, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist. In Deutschland und Italien war die Staatsangehörigkeit des Erblassers entscheidend, in anderen Ländern der gewöhnliche Aufenthaltsort.