Nachrangdarlehen haben das Nachsehen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 11 September 2015Immer mehr Anleger durch dubiose Firmen geschädigt
Die letzten Schlupflöcher
Im Mai 2013 beschloss der Deutsche Bundestag zum Schutz von Anlegern und Sparern das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Das KAGB ersetzt das bis dahin gültige Investmentgesetz und wurde mit Inkrafttreten um zahlreiche Produktregeln und Vorgaben erweitert. Damit fielen früher aufsichtsfreie Kapitalanlagen unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Windige Finanzvermittler boten ihren Kunden daraufhin zur Kapitalanlage gerne Nachrang- und partiarische Darlehen an. Diese wurden erst im Juli 2015 durch das Kleinanlegerschutzgesetz ebenfalls der Aufsicht und Prospektpflicht unterworfen. Insbesondere Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit einer hohen Verzinsung werben, im Falle einer Insolvenz oder Liquidation jedoch im Rang weit hinter anderen Darlehensgebern stehen. Leider sind zwischenzeitlich eine Menge Anleger auf unseriöse Angebote in dieser Hinsicht hereingefallen.