Acht-Stunden-Tag auf der Kippe? Arbeitgeber fordern Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Verfasser: pr-gateway on Friday, 11 September 2015Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer spricht sich für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus, wie aus zuletzt aus verschiedenen Medienberichten hervorging. Die fortschreitende Digitalisierung sowie neue Arbeitsmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen nach ihrer Meinung eine Änderung des herkömmlichen Acht-Stunden-Tages erforderlich.
Gesetzliche Normierung des Acht-Stunden-Tages:
§ 3 Satz 1 ArbZG legt fest, dass die tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten darf. Allerdings sind auch Ausnahmeregelungen enthalten: so kann auch eine Arbeit von zehn Stunden pro Tag zulässig sein, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen der Durchschnitt von acht Stunden Arbeitszeit pro Werktag nicht überschritten wird. Zusätzliche Flexibilisierungen lassen sich außerdem durch tarifvertragliche Regelungen sowie Betriebsvereinbarungen erreichen.
Änderung des Arbeitszeitgesetzes einfach möglich?