Neue Regelungen im Brandschutz in Kraft: Brandschutzmaßnahmen jetzt überprüfen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 25 August 2015
Brandschutzverantwortliche eines Unternehmens müssen immer die neuesten brandschutzrechtlichen Vorschriften und Normen kennen und umsetzen. Das bedeutet, die regelmäßige Brandschutzdokumentation, -unterweisung, -prüfung und -begehung muss nach aktuellem Rechtsstand durchgeführt werden.
2015 hat sich im Brandschutz rechtlich einiges Neues getan. So gelten u. a. die neue einheitliche Richtlinie von vfdb, DGUV und VdS für Brandschutzbeauftragte, die DGUV Information 205-023 für Brandschutzhelfer, die MIndBauRL, die BetrSichV/GefStoffV 2015 und die DIN EN 16034:2014-12 für Feuerschutzabschlüsse. Diese Neuerungen haben unmittelbare Auswirkungen auf den Brandschutz.
Die Forum Verlag Herkert GmbH gibt mit "Die neue Brandschutzmappe" die 2. aktualisierte und erweiterte Auflage eine Mappe heraus, die alle Neuerungen bereits enthält.