Elektronische Entgeltunterlagen: Das sollten Arbeitgeber beachten
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 15 October 2024
Essen - Bereits seit Anfang des vergangenen Jahres sind ergänzende Unterlagen zu den Entgeltunterlagen in elektronischer Form zu führen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass diese Regelung in einem engen Zusammenhang mit der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung steht.
Bereits seit dem 1. Januar 2022 sind bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch zu führen.
Die ergänzenden Unterlagen zu den Entgeltunterlagen sind in § 8 Abs. 2 der Beitragsverfahrensverordnung - BVV aufgelistet.
https://www.gesetze-im-internet.de/beitrvv/__8.html
Dazu gehören unter anderem: