Hitze in der Wohnung: Ist eine Mietminderung möglich?
Verfasser: pr-gateway on Monday, 10 August 2026ARAG Experten erläutern anhand von Urteilen, welche Rechte Mieter haben
Eine übermäßige Hitzeentwicklung in der Wohnung kann ein Grund für eine Mietminderung sein. Doch bevor man gleich zur Tat schreitet, gilt es zu ermitteln, wie stark die Hitze die Wohnqualität beeinträchtigt und ob sie im Zweifelsfall nicht noch im Rahmen üblicher Temperaturschwankungen liegt. Die ARAG Experten nennen einige Gerichtsentscheidungen.