Neue Heizungsförderung seit 21. Juli 2026: Nabenhauer empfiehlt individuelle Prüfung statt vorschneller Entscheidung
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 29 July 2026Geänderte Förderbedingungen und neue gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen bei Hauseigentümern für Beratungsbedarf
Meßkirch, 29. Juli 2026. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die staatliche Förderung beim Austausch einer Heizungsanlage. Gleichzeitig schafft das neue Gebäudemodernisierungsgesetz veränderte Rahmenbedingungen für die Wahl zukünftiger Heizsysteme. Die Nabenhauer GmbH & Co. KG aus Meßkirch empfiehlt Hauseigentümern, ihre Entscheidung nicht allein von der Förderhöhe oder einzelnen politischen Schlagworten abhängig zu machen.
Die Grundförderung für den Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage beträgt weiterhin 30 Prozent. Geändert wurde jedoch unter anderem die Höhe der maximal berücksichtigungsfähigen Investitionskosten. Für die erste Wohneinheit werden nun bis zu 28.000 Euro anerkannt. Ab dem 1. Februar 2027 soll dieser Betrag erstmals und anschließend halbjährlich um jeweils 750 Euro sinken.