ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 21 December 2023ARAG Experten mit den aktuellen Änderungen ab 1. Januar 2024 - Teil 2
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in 2024
Um die soziale Absicherung stabil zu halten, werden jedes Jahr die Bemessungsgrenzen für Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung an die Entwicklung der Einkommen angepasst. Für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen bedeutet das: Sie müssen im kommenden Jahr höhere Sozialabgaben zahlen. Für 2024 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung für die neuen Bundesländer um 350 Euro auf 7.450 Euro im Monat. In den alten Bundesländern liegt sie dann bei 7.550 Euro und damit 250 Euro höher als im Vorjahr. Für Mitglieder der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze nach Auskunft der ARAG Experten in den neuen Bundesländern von derzeit 8.750 Euro auf 9.200 Euro im Monat und in den alten Bundesländern von 8.950 Euro auf 9.300 Euro.