Neues Gesetz auch für Gütesiegel: Warum Arbeitgeber jetzt Arbeitgebersiegel rechtlich prüfen sollten
Verfasser: pr-gateway on Monday, 29 June 2026Ab dem 27. September 2026 gelten verschärfte Anforderungen. Nach Einschätzung des DIQP sind eventuell auch zahlreiche Arbeitgebersiegel betroffen.
Gütesiegel, die einen Arbeitgeber als attraktiven, verantwortungsvollen oder ausgezeichneten Top-Arbeitgeber oder familienfreundlichen Arbeitgeber ausweisen, gehören längst zum festen Bestandteil von Karriereseiten, Imagebroschüren und Auftritten in den sozialen Netzwerken. Eine Gesetzesänderung, die in wenigen Monaten praktische Wirkung entfaltet, rückt diese verbreitete Werbeform nun in ein neues Licht. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde am 19. Februar 2026 verkündet. Für die betriebliche Praxis entscheidend ist allerdings ein anderes Datum: Ab dem 27. September 2026 dürfen sogenannte Nachhaltigkeitssiegel nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlicher Seite festgelegt wurden.