Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 6 October 2020Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Das Landgericht München hat entschieden: Die Betriebsschließungsversicherung muss zahlen. Ein Wirt erhält aufgrund der Corona-bedingten Schließung seines Lokals eine hohe Entschädigung.
Viele Gewerbetreibende mussten aufgrund der Corona-Pandemie ihre Geschäfte schließen. Besonders hart vom Lockdown war u.a. die Gastronomie betroffen. Doch nun gibt es Hoffnung: Nach einem Urteil des Landgerichts München vom 1. Oktober 2020 muss die Betriebsschließungsversicherung einem Gastwirt aus München eine hohe Entschädigung zahlen. 30 Tage blieb sein Lokal aufgrund Corona geschlossen. Dafür hat er gegen den Versicherer einen Entschädigungsanspruch von rund einer Million Euro.