Mundschutz gehört jetzt in den Erste-Hilfe-Koffer
Verfasser: pr-gateway on Friday, 29 May 2020R+V-Infocenter: Unterlassene Hilfeleistung auch in Corona-Zeiten strafbar
Wiesbaden, 29. Mai 2020. Im Notfall nicht wegschauen: Unterlassene Hilfeleistung ist auch in Corona-Zeiten strafbar. Wer Verletzten nach einem Unfall helfen will, kann jedoch kaum Abstand halten. Autofahrer sollten ihren Erste-Hilfe-Koffer deshalb um einen Mundschutz und Desinfektionsmittel ergänzen, rät das R+V-Infocenter.
Niemand muss sich selbst gefährden
Derzeit haben viele Menschen Angst vor Ansteckung mit dem Coronavirus. Dennoch sollten die Zeugen eines Unfalls auch jetzt nicht einfach wegschauen. "Bei einem Herzstillstand oder schweren Blutungen geht es oft um Minuten. Ersthelfer können Leben retten, wenn sie die Blutungen stillen oder mit einer Herzdruckmassage beginnen", sagt Katharina Donner, Beratungsärztin bei der R+V Krankenversicherung und Beraterin des Infocenters der R+V Versicherung. Selbstverständlich muss sich aber niemand selbst gefährden. "Da eine Mund-zu-Mund-Beatmung bei Fremden derzeit riskant ist, können Helfer darauf verzichten. Sie ist für Laien ohnehin nicht zwingend erforderlich."