Ratgeber Arbeitsrecht in Karlsruhe / Baden-Baden
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 28 May 2020Stichwort "Entgeltfortzahlung" im Arbeitsrecht: Anwalt in Karlsruhe zu Entscheidung des BAG
KARLRUHE / BADEN-BADEN. Sechs Wochen krank und gleich die nächste Krankschreibung - wer nach dem ersten unmittelbar einen weiteren Krankenschein vorlegt, hat nach geltendem Arbeitsrecht keinen Anspruch auf weitere sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Rechtsanwalt Matthias Bieringer, der eine Kanzlei für Arbeitsrecht in der Region Karlsruhe und Baden-Baden führt, verweist dazu auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (BAG - 5 AZR 505/18): "Der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung verweigern, sollte der Arbeitnehmer nach sechs Wochen eine erneute Krankmeldung vorlegen. Das Bundesarbeitsgericht hat dies klar bestätigt".
Anwalt für Arbeitsrecht in Karlsruhe / Baden-Baden: Entgeltfortzahlung erfolgt nicht automatisch