Die TEBO GmbH setzt als Messstellenbetreiber das Energiesammelgesetz (EnSaG) für Unternehmen um.
Verfasser: pr-gateway on Monday, 8 June 2020
Das seit dem 01. Januar 2019 in Kraft getretene Energiesammelgesetz (EnSaG) brachte Änderungen für das EEG, KWKG und EnWG mit sich.
Die wichtigsten Änderungen betreffen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Eine der Änderungen, die viele Unternehmen betrifft, regelt die so genannte "Drittmengenabgrenzung". Diese tangiert alle Unternehmen, die EEG-umlagebefreiten oder umlagereduzierten Eigenstrom aus Eigenerzeugung, die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) oder die Begrenzung der Netzumlagen nutzen. Hier ist gefordert, die an Dritte (z.B. Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände, Betreiber von Getränkeautomaten, Betriebskantine, Pförtnerhäuser u.s.w.) weitergegebene Strommenge mess- und eichrechtskonform zu ermitteln.