Beim Leasing auf GAP-Falle achten
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 22 September 2026
Wer ein Auto least, schaut oft zuerst auf Monatsrate, Laufzeit und Kilometer. Was dabei leicht unter den Tisch fällt: Kommt es zu einem Unfall mit Totalschaden oder wird der Wagen gestohlen, kann es finanziell unangenehm werden. Denn wenn man weniger erhält als die Restforderung aus der vorzeitigen Abrechnung des Leasingvertrags ausmacht, kann eine deutliche Differenz entstehen.
Genau diese Lücke deckt eine sogenannte GAP-Versicherung ab. Sie federt einen Betrag ab, der schnell in die Tausende gehen kann, und sorgt dafür, dass Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer ihre offenen Verpflichtungen gegenüber dem Leasinggeber begleichen können, ohne selbst draufzuzahlen.
Greifbar macht das ein Beispiel: Ein zwei Jahre altes Leasingfahrzeug wird gestohlen und der Wiederbeschaffungswert beträgt 20.000 Euro. Die Restforderung beim Leasinggeber steht noch mit 24.000 Euro offen. Ohne zusätzlichen Schutz bleibt der Leasingnehmer auf den fehlenden 4.000 Euro sitzen.
Leasing mit finanzieller Sicherheit