sicherheitsgewerbegesetz

Sicherheitsgewerbegesetz hinter den Erwartungen

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Der Referentenentwurf zum Sicherheitsgewerbegesetzes des BMI bleibt weit hinter den Erwartungen der Sicherheitswirtschaft.

Der seit Montag veröffentlichte Entwurf beinhalte nicht die notwendigen Veränderungen, die den heutigen Aufgaben und den Problemen der Branche entsprechen würden, erläutert Sicherheitsberater Florian Horn in seiner aktuellen Podcast-Folge. "Der Gesetzentwurf ist eine - teilweise mit Fehlern - gespickte Zusammenwürfelung des heutigen § 34a GewO und der Bewachungsverordnung."

Mit Aktionismus in irrelevanten Bereichen wie der Türsteherszene begründet er seine Kritik. "Warum wird aber hingegen der Bereich der Kritischen Infrastruktur (KRITIS), der aufgrund der aktuellen Weltlage in der heutigen Zeit eine der am stärksten gefährdetsten Tätigkeitsfelder darstellt, nicht ein einziges Mal als Wort erwähnt wird?"

Ebenfalls hätte man es im Ministerium nicht geschafft alle Rechtsgebiete der Branche zu harmonisieren. "Dies sieht man vor allem daran, dass der Referentenentwurf in einigen Bereichen den Vorgaben der Unfallversicherung (DGUV-Vorschrift 23) widerspricht."

Die ganze Kritik finden Sie hier: https://youtu.be/gRlG04YC5RI oder bei "Den Sicherheitsphilosophen" überall, wo es Podcasts gibt.