MCM Investor Management AG: Grundsteuer soll nicht mehr auf Mieter umgelegt werden

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Berliner Senat fordert, dass die Grundsteuer seitens der Vermieter nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden darf. Die MCM Investor Management AG klärt auf.

Magdeburg, 13.09.2019. Die MCM Investor Management AG aus Magdeburg befasst sich in dieser Woche mit dem Vorhaben des Berliner Senats, die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Mieter umzulegen. Dieses Anliegen soll über den Bundesrat durchgesetzt werden – das erfordert eine sogenannte Bundesratsinitiative. „Derzeit ist es so, dass die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt wird, nämlich über die Betriebskostenabrechnung“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Der Berliner Gesetzentwurf wird als „Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz“ deklariert. „Laut Gesetzesentwurf würden fast 58 Prozent aller deutschen Haushalte von dem Vorhaben profitieren. Der Bundestag muss zustimmen, jedoch halten CDU und CSU den Vorschlag für kontraproduktiv“, so die MCM Investor Management AG weiter.

Die entsprechende Höhe der Grundsteuer kann stark variieren, je nach Mietverhältnis. So können theoretisch für eine Einzimmerwohnung in Berlin-Marzahn 80 Euro pro Jahr anfallen, während ein Reihenhaus mit Garten in Berlin-Wannsee mehr als 800 Euro Grundsteuer kosten kann. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) betonte gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Weil Eigentum verpflichtet, müssen die Eigentümer die Grundsteuer tragen. Damit sinken die Nebenkosten und wir entlasten die Mieterinnen und Mieter“.

Des Weiteren wird im Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz angemerkt, dass die Eigentümer diejenigen seien, „die von einer intakten Infrastruktur profitieren, welche über die Grundsteuer finanziert wird“. „Natürlich tragen diese Faktoren auch enorm zum Werteerhalt und zur Wertsteigerung der Immobilie bei und dadurch kann wiederum eine höhere Miete erzielt werden“, betont die MCM Investor Management AG aus Magdeburg außerdem.

Unterdessen ist der Bundesrat alleine nicht in der Lage, das Gesetz alleine durchzubringen – auch eine Mehrheit im Bundestag ist erforderlich. „In Berlin herrscht ein Konsens, wenn es um die Entlastung der Mieter geht, in der großen Koalition allerdings nicht“, so die MCM Investor Management AG abschließend.