MCM Investor Management AG: Nachmessen beim Hauskauf

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Beim Hauskauf sollte man laut Immobilienexperten unbedingt nachmessen, um zu überprüfen, ob die Angaben im Kaufvertrag korrekt sind.

Magdeburg, 25.10.2019. „In Anbetracht dessen, dass Wohnraum hierzulande zunehmend teurer wird, zählt im Kaufvertrag jeder Quadratmeter. Darum empfehlen wir, unbedingt Nachmessen beim Hauskauf“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Man sollte unbedingt vermeiden, seine Unterschrift unter einen Kaufvertrag zu setzen, wenn man sich unsicher ist, ob die Quadratmeterzahl stimmt. Bei Unsicherheiten oder dem Fall, dass man nicht selbst nachmessen möchte, kann man auch einen Experten beauftragen. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um eine neue oder eine gebrauchte Immobilie handelt. Der Käufer sollte sich über seine Rechte im Vorfeld im Klaren sein“, so die MCM Investor Management AG weiter.

„Was viele nicht wissen ist, dass hinter einer falschen Flächenangabe oft gar keine böse Absicht oder Geldgier steckt. Oft ist es nämlich so, dass die Bauträger schlicht nicht in der Lage sind, die vereinbarten Pläne umzusetzen. So kann es während der Bauphase zu den ein oder anderen Abweichungen kommen“, fügt die MCM Investor hinzu. Bauträger sichern sich aus diesem Grund oft im Vorfeld ab und legen eine Toleranzgrenze zwischen zwei und fünf Prozent im Kaufvertrag fest. Der Käufer kann gegen diese Toleranzgrenze nicht vorgehen. „Immobilien sind so stark nachgefragt. Die Nachfrage ist erheblich höher, als das verfügbare Angebot. So sitzen Immobilienkäufer leider oft am kürzeren Hebel“, analysiert die MCM Investor Management die Situation am Immobilienmarkt.

Auch Stiftung Warentest rät unbedingt dazu, die Immobilie der Begierde auszumessen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. „Leider kann man nicht davon ausgehen, dass jeder Verkäufer ehrlich ist. Gegen falsche Angaben zur Wohnfläche muss man rechtlich vorgehen. Macht der Verkäufer nämlich bewusst Falschangaben, wird er dafür rechtlich belangt und ist haftbar. Wir waren also vor Formulierungen im Vertrag wie: `Gekauft wie gesehen`“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.