Es gibt viele Situationen, in denen es sich lohnt einen Anwalt aufzusuchen. Wer keinen Rechtschutz hat oder wenn der nicht zahlt, dann sind die Gebühren selbst zu stemmen. Geht es in Folge vor ein Gericht, dann können mitunter höhere Kosten das Haushaltsbudget belasten. "Kosten für Zivilprozesse werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt jedoch anerkannt", erklärt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Lohi). Und zahlt der Rechtsschutz doch, so kann zumindest die Selbstbeteiligung, die der Steuerpflichtige zu tragen hat, in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Wegen Einkünften vor Gericht
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, in denen Prozesskosten als Werbungskosten, geltend gemacht werden können. Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind Aufwendungen, die getätigt werden, um Einnahmen zu erzielen, abzusichern oder zu erhalten. Hängt ein Streitfall also unmittelbar mit einer Einkunftsart zusammen, können die Kosten dafür in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. "Die Höhe der Einnahmen spielt für das Finanzamt dabei keine Rolle, ebenso wenig ob ein Verfahren erfolgreich war oder nicht", so Robert Dottl. Auch ist es steuerrechtlich egal, ob man Kläger oder Beklagter ist. Zu den Prozesskosten zählen die Kosten für das Gerichtsverfahren, Sachverständige und Anwälte.