Vorladung beim MDK: Wie verhält man sich richtig?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 15 June 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Arbeitgeber, die an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zweifeln, schalten mitunter den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) ein, um den krank geschriebenen Arbeitnehmer zu einer ärztlichen Zweituntersuchung vorladen zu lassen. Was Arbeitnehmer bei einer MDK-Vorladung tun sollten, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist ein Indiz dafür, dass der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann. Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber muss erst einmal davon ausgehen, dass die Feststellung des Arztes richtig ist und der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig krank ist. Erschüttern kann er dieses Indiz allerdings durch die Untersuchung eines anderen Arztes, und dafür stellt der MDK Ärzte zur Verfügung, die eine solche "Zweitmeinung" auf Antrag des Arbeitgebers ausstellen.