Kündigung wegen eines neuen Jobs: Das müssen Arbeitnehmer beachten
Verfasser: pr-gateway on Friday, 15 June 2018Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Die Eigenkündigung des Arbeitsvertrages ist meist eine schwerwiegende Entscheidung, der ein i. d. R. langer Prozess vorausgegangen ist. Die Eigenkündigung ist aufgrund der derzeitigen hervorragenden Arbeitsmarktsituation absolut keine Seltenheit. In vielen Berufsgruppen bekommen Arbeitnehmer gute, neue, verlockende Jobangebote, die Arbeitnehmer eine Eigenkündigung in Erwägung ziehen lassen könnten.
Neuer Arbeitgeber. Wenn man das Arbeitsverhältnis wegen eines neuen Jobangebotes kündigen möchte, üben die neuen Arbeitgeber häufig Druck aus, damit die Arbeitnehmer so schnell wie möglich anfangen. Arbeitnehmer sollten hier genau prüfen wann sie frühestmöglich das aktuelle Arbeitsverhältnis beenden können. Im Falle einer Nichteinhaltung der Kündigungsfristen könnten sie sich ansonsten schadenersatzpflichtig machen.