ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 18 July 2018Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Keine Änderung vom Geburtsdatum +++
Wer einmal sein Geburtsdatum der Rentenversicherung mitgeteilt hat, kann dieses grundsätzlich nicht mehr ändern. Die Versicherung kann sich laut ARAG auf den Erstantrag berufen, sofern es keine Schreibfehler gab oder eine neue Geburtsurkunde vorliegt, die vor dem Erstantrag ausgestellt worden ist (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 2 R 163/16).
+++ Kündigung wegen eigenmächtigem Urlaub +++
Nimmt eine Arbeitnehmerin eigenmächtig Spontanurlaub und erscheint auch nach Aufforderung durch den Arbeitgeber nicht im Betrieb, ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt. In einem solchen Fall liegt laut ARAG eine beharrliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vor (LAG Düsseldorf, Az.: 8 Sa 87/18).