Richtungsentscheidung der Kultusministerkonferenz zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin
Verfasser: pr-gateway on Friday, 15 June 2018Wartezeit soll ersatzlos wegfallen
Richtungsentscheidung der Kultusministerkonferenz zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin - Wartezeit soll ersatzlos wegfallen
Die Kultusministerkonferenz hat am 15.06.2018 die Eckpunkte eines zwischen den Ländern zu schließenden Staatsvertrags zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin verabschiedet. Das Verfahren soll in Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2017 wie folgt neu geregelt werden:
Die Abiturbestenquote bleibt!
Dabei soll ein Anteil von mindestens 20 % (bisher 20 %) der nach Abzug von Vorabquoten zur Verfügung stehenden Studienplätze an die Abiturbesten vergeben werden. Für eine Übergangszeit wird die geforderte annähernde Vergleichbarkeit der Abiturnoten aller Länder über einen Ausgleichsmechanismus (Prozentrangverfahren) sichergestellt. Dieser Ausgleichsmechanismus soll wegfallen, sobald die annähernde Vergleichbarkeit aufgrund politischer Maßnahmen im Schulbereich hergestellt ist.
Die Wartezeitquote fällt weg!