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Von Visionen zu konkreten Lösungen beim Digital Banking

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Von Visionen zu konkreten Lösungen beim Digital Banking
Rund 5.000 Besucher bei der Money20/20 Europe in Amsterdam.

FRANKFURT/M. Einst waren sie die Angreifer, heute sind sie ernstzunehmende Kollaborationsparter: die FinTechs. Viele von ihnen kamen Anfang Juni zur Money20/20 Europe in Amsterdam, um dort mit den etablierten Playern der Finanzwelt zu diskutieren und potenzielle Investoren zu treffen. Über 5.000 Besucher aus 85 Ländern bedeuteten ein Plus von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als die Konferenz noch in Kopenhagen stattgefunden hatte. Das größte FinTech-Event Europas bewies damit den ungebrochenen Boom bei den Startups der Finanzszene.

Abfindung - Wann erhält man als Arbeitnehmer eine Abfindung?

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Abfindung - Wann erhält man als Arbeitnehmer eine Abfindung?
Fachanwalt Bredereck

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht nur persönlich schwer zu verarbeiten, sondern bringt auch oft erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Arbeitnehmer, die gekündigt worden sind, wollen verständlicherweise dennoch selten zurück in ihr Arbeitsverhältnis. Viele Arbeitnehmer setzen in solch einer Situation große Hoffnung in eine großzügige Abfindung. Doch inwiefern ist diese Hoffnung berechtigt?

Wann kommt es zu einer Abfindung? Arbeitnehmer haben kein grundsätzliches Recht auf eine Abfindung. Eine Abfindung erhalten Arbeitnehmer oft, wenn das Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers beendet werden soll. Arbeitgeber bieten aber nicht unbedingt von sich aus eine Abfindung an. Oft wird diese im Wege einer Klage erlangt.

ALIBABA.COM (EUROPE) LIMITED UND NEW ELEMENTS GMBH (GERMANY) GEBEN PARTNERSCHAFT FÜR ALIBABA CLOUD ZERTIFIZIERTE TRAININGS UND ZERTIFIZIERUNG BEKANNT

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ALIBABA.COM (EUROPE) LIMITED UND NEW ELEMENTS GMBH (GERMANY) GEBEN PARTNERSCHAFT FÜR ALIBABA CLOUD ZERTIFIZIERTE TRAININGS UND ZERTIFIZIERUNG BEKANNT

(NL/2731898450) Nürnberg 15.06.2018 Die New Elements GmbH mit ihrer digitalen Lernplattform QUALIERO unterstützt alle Arten von Trainingsformaten. Lernen - jederzeit, überall, gemeinsam.

Qualiero.com ist eine innovative, zukunftsorientierte Bildungsplattform. Sie vereint Expertencommunity, Learning Space und digitale Training Services und bündelt Mitarbeiterentwicklung und -qualifizierung transparent an einem Ort. Durch die Eingabe eines Trainingsziels kann jederzeit die Bedarfsübersicht, der Lernstatus und der automatisch erstellte Lernpfad aufgerufen werden. Persönliche Benachrichtigungen helfen dabei, auf dem neuesten Stand zu bleiben und die gesetzten Lernziele leichter zu erreichen.

Ordentliche Kündigung: Das müssen Arbeitgeber beachten

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 Das müssen Arbeitgeber beachten
Fachanwalt Bredereck

Neben der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages können Arbeitgeber den Arbeitnehmern auch kündigen. Möchte man als Arbeitgeber/in einem/einer Mitarbeiter/in kündigen, sind zahlreiche gesetzliche Vorschriften zu beachten, sowie die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Gründe. Bei einer ordentlichen Kündigung durch den/die Arbeitgeber/in ist zu beachten, dass die Kündigung einen Grund enthalten muss. Bei einer ordentlichen Kündigung kann die Kündigung betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt erfolgen. Der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben enthalten sein.

Schriftform. Eine Kündigung muss gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgen. Das heißt, die Kündigung muss von einem/einer Kündigungsberechtigten im Original unterschrieben werden. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung die per E-Mail, SMS, WhatsApp, Fax o. Ä. ausgesprochen wurde, erfüllt nicht das Formerfordernis und ist daher unwirksam.

Fristlose Kündigung: Das müssen Arbeitgeber beachten

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 Das müssen Arbeitgeber beachten
Fachanwalt Bredereck

Ein Arbeitsverhältnis kann von der Arbeitgeberseite, aber auch von der Arbeitnehmerseite jederzeit fristlos gekündigt werden. Der Ausspruch einer fristlosen Kündigung von Arbeitgebern sollte gut überlegt sein, da das Gericht in der Praxis bei den meisten fristlosen Kündigungen gegen die Wirksamkeit entscheidet. Die Voraussetzungen der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses sind in § 626 BGB geregelt.

Definition. Eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung ist im arbeitsrechtlichen Sinne eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wegen eines wichtigen Grundes. Als wichtiger Grund gilt das Vorliegen von Tatsachen aufgrund derer es dem/der Kündigenden nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortzusetzen. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und die Interessen beider Vertragsteile abzuwägen.

Warum verhaltensbedingte Kündigungen scheitern: Die drei häufigsten Gründe

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 Die drei häufigsten Gründe
Fachanwalt Bredereck

Will der Chef einem Mitarbeiter kündigen, heißt es oft, er habe seine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt. Der Chef begründet die Kündigung in dem Fall mit einem bestimmten Verhalten des Arbeitnehmers, man nennt das dann "verhaltensbedingte Kündigung". Viele Arbeitnehmer wehren sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, häufig mit Erfolg. Denn immer wieder scheitern Arbeitgeber an denselben Voraussetzungen. Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck nennt die 3 häufigsten Gründe, derentwegen verhaltensbedingte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht scheitern.

EuGH aktuell: Fristlose Kündigung wegen Kirchenaustritts erschwert

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 Fristlose Kündigung wegen Kirchenaustritts erschwert
Fachanwalt Bredereck

Kündigungsgrund Kirchenaustritt. Ein Austritt aus der Kirche hat für Caritas- und Diakonie-Mitarbeiter Konsequenzen: Sie riskieren die fristlose Kündigung, wenn sie während ihres Arbeitsverhältnisses aus der Kirche austreten. Zwar deckt das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich diese arbeitsrechtliche Konsequenz. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig von Ende 2017 und eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17.04.2018 deuten aber auf eine Lockerung dieser Arbeitgeberfreundlichen Rechtsprechung.

Das Arbeitsgericht Braunschweig entschied: Eine Diakonie-Mitarbeiterin, mit 64 Jahren kurz vor dem Renteneintrittsalter, arbeitete an der Rezeption und als Verkäuferin in einem betriebsinternen Verkaufsstand. Nach längerem Streit mit ihrem Arbeitgeber trat sie aus der Kirche aus, aus "Gewissensgründen", wie sie sagt. Die prompte Reaktion der Diakonie: fristlose Kündigung. Die Kündigungsschutzklage der Diakonie-Mitarbeiterin hatte Erfolg. Die Wolfsburger Nachrichten und das Göttinger Abendblatt berichteten über den Fall.

Kündigung erhalten? Sperrzeit umgehen, Abfindung und Arbeitslosengeld sichern

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Kündigung erhalten? Sperrzeit umgehen, Abfindung und Arbeitslosengeld sichern
Fachanwalt Bredereck

Nach der Kündigung folgt für viele Arbeitnehmer erst einmal die Arbeitslosigkeit; viele fragen sich dann, wovon sie leben sollen. Wer jetzt Arbeitslosengeld bekommt, fällt nicht ganz so hart. Das gilt jedenfalls für gekündigte Arbeitnehmer, die keine Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit bekommen, Dauer: bis zu 12 Wochen, in Einzelfällen sogar mehr. Was kann man tun, um diese Sperrfrist zu umgehen und stattdessen das volle Arbeitslosengeld zu beziehen? Und wie vermeidet man es, dass die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird? Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck weiß, wie man Abfindung und Arbeitslosengeld behält.

1. Wann verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit?

Warum es schwer ist, einem "Low Performer" zu kündigen

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"Wer hier keine Top-Leistung bringt, fliegt raus." Zu hören ist das oft in Betrieben und Büros der Bundesrepublik. Doch darf der Arbeitgeber einfach so kündigen wegen minderwertiger Arbeitsleistung, also einem Low Performer, zu Deutsch: Minderleister? Ist es nicht vielmehr so, dass der Arbeitnehmer seinem Chef ruhig mit Selbstbewusstsein entgegnen kann: "Meine Leistung ist nicht top, aber sie ist insgesamt OK, und im Übrigen gebe ich hier mein Bestes und das muss reichen!" Ob der Arbeitnehmer damit im Recht ist, sagt Arbeitsrechtler und Experte für Kündigungsschutz Alexander Bredereck.

Kündigung wegen eines neuen Jobs: Das müssen Arbeitnehmer beachten

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 Das müssen Arbeitnehmer beachten
Fachanwalt Bredereck

Die Eigenkündigung des Arbeitsvertrages ist meist eine schwerwiegende Entscheidung, der ein i. d. R. langer Prozess vorausgegangen ist. Die Eigenkündigung ist aufgrund der derzeitigen hervorragenden Arbeitsmarktsituation absolut keine Seltenheit. In vielen Berufsgruppen bekommen Arbeitnehmer gute, neue, verlockende Jobangebote, die Arbeitnehmer eine Eigenkündigung in Erwägung ziehen lassen könnten.

Neuer Arbeitgeber. Wenn man das Arbeitsverhältnis wegen eines neuen Jobangebotes kündigen möchte, üben die neuen Arbeitgeber häufig Druck aus, damit die Arbeitnehmer so schnell wie möglich anfangen. Arbeitnehmer sollten hier genau prüfen wann sie frühestmöglich das aktuelle Arbeitsverhältnis beenden können. Im Falle einer Nichteinhaltung der Kündigungsfristen könnten sie sich ansonsten schadenersatzpflichtig machen.

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