Residenzpflicht für Flüchtlingskinder abschaffen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 17 July 2018
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesländer auf, die Residenzpflicht für Flüchtlingskinder abzuschaffen. Durch diese räumliche Beschränkung ist es für viele Flüchtlingskinder nicht oder nur eingeschränkt möglich, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wahrzunehmen, beispielsweise Ferienfahrten oder in Sportvereinen. Mit der Residenzpflicht wird die Bewegungsfreiheit innerhalb Deutschlands für Asylbewerber und Geduldete eingeschränkt. Nach einer aktuellen Recherche des Deutschen Kinderhilfswerkes wird in 14 Bundesländern der Aufenthalt auf das jeweilige Bundesland beschränkt (in Niedersachsen und Bremen dürfen Flüchtlingskinder ohne Genehmigung in das Nachbarbundesland, in Berlin und Brandenburg nach Erteilung einer Dauerverlassenserlaubnis), in Bayern und Sachsen gilt sogar eine Beschränkung auf den Regierungsbezirk. Und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind noch stärker in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Sie dürfen sich im Regelfall nur im Bezirk der Ausländerbehörde aufhalten.