EuGH zur Verletzung geografischer Angaben
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 June 2018EuGH zur Verletzung geografischer Angaben
Nach einem Urteil des EuGH vom 7. Juni 2018 ist eine bloße Assoziation mit einer geschützten Angabe nicht ausreichend, um die eingetragene geografische Angabe zu verletzen (Az.: C-44/17).
Ebenso wie Wortmarken oder Bildmarken kann auch für geografische Herkunftsangaben Markenschutz bestehen. Verbraucher können mit den geografischen Herkunftsbezeichnungen gewisse Vorstellungen, z.B. über die Qualität des Produkts, verbinden. Der Schutz der Ursprungsbezeichnungen ist daher für Unternehmen zwar wichtig, kennt aber auch seine Grenzen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.